100% Kostenerstattung

100% Kostenerstattung für das Coaching durch Arbeits- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) der Arbeitsagentur

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Wir sind zertifizierter Partner der Agentur für Arbeit deutschlandweit. Das heißt, wenn wir nach 

unserem Strategiegespräch gemeinsam entscheiden, dich in unsere weiterführende Betreuung 

 aufzunehmen, dann bedeutet das Folgendes für dich:

  • Möglichkeit auf 100% Kostenübernahme / Förderung durch deine örtliche Agentur für Arbeit / Jobcenter.
  • Garantierte Unterstützungsleistung für deinen Bewerbungsprozess.
  • Für Bewerber, welche aktuell arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind.

Ob du für die Förderung in Frage kommst und wie die Beantragung genau funktioniert, erfährst du in unserem kostenfreien Vorgespräch.

Das CHANCE-PLUS Online-Trainingscenter ist eine staatlich anerkannte und nach AZAV zugelassene Maßnahme, die Menschen dabei hilft, sich beruflich neu zu orientieren, damit sie alle Chancen am Arbeitsmarkt ergreifen können.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit über einen so genannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)“ die Kosten für das Coaching trägt. Damit möchte die Arbeitsagentur Arbeitsuchende unterstützen, schnell wieder in einen Job zu kommen.

Dauer und inhaltliche Struktur legen die jeweiligen Bundesagenturen nach einem individuellen Erstgespräch mit Dir fest. Im Ergebnis erhältst Du dann einen AVGS – Gutschein, auf dem die vorher definierten Ziele festgelegt sind. Diesen Gutschein kannst Du dann bei einem zugelassenen Bildungsträger Deiner Wahl einlösen.

Auch Beschäftigte, die auf Suche eines neuen Jobs sind, können grundsätzlich einen AVGS Gutschein beziehen. Dies ist allerdings gut zu begründen und je nach Arbeitsagentur stark unterschiedlich.

Konkret: Du erläuterst Deiner Sachbearbeitung bei der BA wie Du Dich beruflich neu aufstellen möchtest, um den gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Dass Du das nur mit Unterstützung eines Experten an Deiner Seite schaffen kannst ist klar.

Hier ein Überblick wie das geht und wer diesen Gutschein bekommt:

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende.
Ziel des Gutscheins ist es:
Arbeitslose an den Arbeitsmarkt heranführen.
Den Arbeitssuchenden möglichst individuell zu fördern
Beseitigung möglicher Vermittlungshemmnisse
Stärkung des Wettbewerbs zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlern
Heranführung Arbeitsuchender an eine selbstständige Tätigkeit
Arbeitslose im besten Fall wieder in (versicherungspflichtige) Arbeit bringen.
Interessenten können sich allerdings nicht einfach eine Maßnahme ihrer Wahl aussuchen. Dauer und Inhalte werden von der örtlichen Bundesagentur unter Berücksichtigung des Werdegangs und der Vorkenntnisse des Kandidaten klar umrissen und festgelegt. Welcher Bildungsanbieter das dann umsetzt – das kann der Aspirant dann frei entscheiden.

Wer bekommt einen AVGS?

Ob ein AVGS Gutschein ausgestellt wird, ist reine Ermessenssache der jeweiligen Arbeitsagentur. Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS gibt es nicht. Grundsätzlich sind diese Personen förderfähig:
– Hochschulabsolventen
– Berufsrückkehrer
– Selbstständige
– Beschäftigte, die in Transfer- oder Auffanggesellschaften stecken

Für Empfänger von Arbeitslosengeld gilt: In den drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung muss der Antragsteller des Gutscheins mindestens sechs Wochen arbeitslos gewesen sein. Etwaige Fördermaßnahmen werden nicht angerechnet. Auch muss es sich nicht um sechs Wochen Arbeitslosigkeit am Stück gehandelt haben.
Du kannst einen AVGS jedoch auch schon am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erhalten – das liegt ganz im Ermessensspielraum des persönlichen Beraters bei der Arbeitsagentur.
Du bekommst einen AVGS leichter, wenn Du Deinen Berater direkt auf eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung Deiner Vermittlungschancen, wie z.B. CHANCE-PLUS, hinweist.  Du kannst auch einen Ausdruck von uns mitnehmen-

Von sich aus tun das die wenigsten Berater.
Die Arbeitsagentur soll die Ausgabe des Gutscheins laut offizieller Handlungsempfehlung „von der Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen abhängig machen.“
„Die Förderleistung muss die Chance auf die Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung deutlich verbessern“, so die BA.

Keinen Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein AVGS bekommen Personen, die einen Beschäftigungsvertrag haben, aber trotzdem auf Stellensuche sind.

Bekommen Selbstständige einen AVGS?

Klares Ja!
Auch Arbeitslose, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, sind grundsätzlich förderfähig.
Konkret: Du erläuterst Deinem BA-Berater die Notwendigkeit des Coachings für die Beseitigung möglicher Vermittlungshemmnisse und belegst das Coaching.

Wie bekommst Du den Gutschein?

Du vereinbarst einen Termin bei Deiner örtlichen Agentur für Arbeit, lässt Dich dort beraten und legst glaubhaft die Notwendigkeit der Fördermaßnahme dar. Wichtig ist, jeweils zu Deiner zuständigen Arbeitsagentur zu gehen und nicht in einen Nachbarbezirk, denn der ist nicht zuständig.

Du hast mehrere Möglichkeiten den AVGs zu beantragen: persönlich, schriftlich (Brief oder eMail) oder telefonisch.

Dein Berater entscheidet darüber, ob Du den Gutschein bekommst, wie lange er befristet ist und wie regional er beschränkt ist. Er ist außerdem verpflichtet Dir ein Formblatt „Hinweis zum AVGS“ auszuhändigen. Hier steht alles Weitere drin.

Du löst den AVGS bei einem Bildungsanbieter Deiner Wahl ein. Wichtig ist, dass die Maßnahme AZAV zertifiziert ist, wie es bei den Online Trainingscenter CHANCE-PLUS der Fall ist. Der Vorteil besteht in der Verfügbarkeit des Trainings zu den Zeiten wo du kannst. Diese werden im Erstgespräch mit Dir online festgelegt.

Der Bildungsanbieter rechnet dann direkt mit der Agentur für Arbeit ab und Du kannst Dich auf das Coaching konzentrieren.

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Wie lange ist der Gutschein gültig?

Grundsätzlich wird der Gutschein mit einer zeitlichen Befristung ausgestellt. Diese liegt sie in der Regel zwischen drei und sechs Monaten, je nach Ermessen des Beraters.
Die Frist darf nicht über den Arbeitslosen-Geldbezug hinausgehen. Um das zu verhindern, dürfen die BA-Berater im Ausnahmefall auch eine zeitliche Befristung von weniger als drei Monaten festsetzen.
Solltest Du umziehen und damit auch den Bezirk der Arbeitsagentur wechseln, verfällt die Förderzusage.

Hast Du Fragen zum AVGS? Dann vereinbare HIER ein kostenloses Informationsgespräch mit mir!